Die Tennisabteilung des SC Eching war die erste, die den Sportbetrieb wiederaufnehmen konnte und mittlerweile wird auf den Plätzen wieder fleißig auf- und zurückgeschlagen. Auch die Volleyballer konnten inzwischen wieder pritschen und schmettern, wenn auch nur im Freien auf der Beach-Volleyball-Anlage. Die Schachspieler konnten sich wieder gegenseitig mattsetzen, seitdem die Vereinsgaststätte wieder geöffnet hat. Die Abteilung „Tanzsport“ ging ganz andere Wege, veranstaltete Online-Training oder trainierte im Freien.

Alle anderen Abteilungen, die auf die Sporthallen angewiesen sind oder für die Übungsstunden im Freien mit maximal fünf Teilnehmern (inkl. Übungsleiter/in) keinen Sinn macht, bereiten sich nun intensiv mit den Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in den Sport- und Übungsbetrieb nach den Pfingstferien vor. Dann sind bis zu 20 Teilnehmer erlaubt. Die tatsächliche Maximalzahl hängt dabei aber von der konkreten Sportart und der Größe der jeweiligen Halle ab. Findet der Sport nicht auf der Stelle statt (wie z.B. bei Yoga oder Step Aerobic o.ä.), müssen für jeden Teilnehmer mindestens 20, besser 40qm zur Verfügung stehen.

Zunächst aber muss geklärt werden, ob die Hallen überhaupt zur Verfügung stehen, denn das entscheidet letztendlich das Schulamt. Braucht die Schule die Sporthallen für Prüfungen oder zur Entzerrung der Klassen, dann würde es erst einmal nichts werden. Die Gemeinde versucht dies nun zeitnah zu klären, in der Schulferienzeit ist dies aber nicht einfach.

Mit der Gemeinde gab es in dieser Woche auch schon ein Gespräch, wie das „Rahmenhygienekonzept Sport“ des bayerischen Innenministeriums umgesetzt werden kann. Vieles ist dabei zu beachten und zu bedenken. So sollen sich z.B. die einzelnen Sportgruppen nicht treffen, d.h. für jede Halle muss ein Ein- und ein separater Ausgang gefunden werden. Der SC Eching arbeitet momentan unter Hochdruck an einem abteilungsübergreifenden Hygiene-Konzept, das einen einheitlichen Standard definiert. Darüber hinaus definieren die Abteilungsleiter die Umsetzung der spezifischen Anforderungen ihrer jeweiligen Sportarten, die von den jeweiligen Sportfachverbänden vorgegeben worden sind.

Einige Randbedingungen können wir allen Mitgliedern des SC Eching heute schon mitteilen:

  1. Die einzelnen Übungseinheiten dürfen in der Halle zunächst maximal 60 Minuten betragen
  2. Dusch- und Umkleideräume bleiben bis auf weiteres gesperrt, bitte nur die Schuhe vor Ort wechseln
  3. Beim Betreten der Halle Handdesinfektion durchführen. Spender werden gerade von der Gemeinde besorgt und installiert
  4. Das Abstandsgebot gilt natürlich auch in der Halle und den Vorräumen
  5. Beim Betreten der Halle besteht Maskenpflicht. Auch wenn während der Übungseinheit die Halle kurzzeitig verlassen wird, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  6. Jeder Teilnehmer muss sich – zur evtl. Nachverfolgung – mit Name und Telefonnummer in eine Liste eintragen. Diese wird auf Anfrage nur den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt und ansonsten nach einem Monat vernichtet.
  7. Nur kontaktloser Sport ist erlaubt. Hilfestellung z.B. beim Gerätturnen ist nicht erlaubt

Für Kindergruppen gelten besonders strenge Anforderungen, hier stellt sich die Frage, ob den Übungsleitern die Verantwortung überhaupt zugemutet werden kann. Vor allem, wenn sie aufgrund ihres Alters selbst zur Risikogruppe gehören. Hier wird es sicher bis zu den Sommerferien noch nicht wieder alle Angebote geben können.

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